Nicht, wenn man seinen täglichen Ärger in mehr oder weniger nette Briefe packt und den Behörden zukommen läßt - Dokumentation einer Mecker-Karriere. Und zu meckern gibt's gratis - so übel, wie die Radwege hier sind. Aktuelle Beispiele aus dem September 2004:
Hier sind nicht die kleinen Erfolge aufgezeichnet sondern meine persönlichen Lieblingsprojekte, deren Erfolg zu ihrer jeweiligen Zeit jeweils ein echter Fortschritt war. Meinem recht heftigen Vorgehen gegen die Beschilderung in der Flurstraße fielen sogar zig Kilometer gemeinsame Geh- und Radwege in Hamburg und andernorts zum Opfer. Trauer löst das bei mir nicht aus.
Der erste Schlag: die Flurstraße in Lurup und Osdorf (gemeinsame Geh- und Radwege tilgen -Teil I)
Der zweite Schlag: die Elbchaussee in Nienstedten (gemeinsame Geh- und Radwege tilgen, Teil II)
Der dritte Schlag: Kalckreuthweg - ein Stummelradweg weniger
Der vierte Schlag: Julius-Brecht-Straße - ein Zweirichtungsradweg wird nicht gebaut;
Der fünfte Schlag: Fontany an der Alsterwestseite - Radwege in Tempo 30-Zonen nach dem 01.02.2001;
Der sechste Schlag: Lachendorfer Radwege - vom Ende eines Ärgernisses
Der siebte Schlag: über die Radwege im Spandauer Damm in Berlin-Charlottenburg - entweder Radweg oder Parkplätze (statt einer langen Erzählung:
VG Berlin, Urteil vom 12.11.2003 - VG 11 A 606.03; siehe Hamburger Critical Mass Website; zur Foto-Serie betreffend diese Radwege) und
Bescheid der neu geschaffenen Verkehrslenkung Berlin (VLB) vom 20.05.2005 und mein Dankschreiben vom 09.01.2006;
Der achte Schlag: Mittelweg - hier wird ein "nur" unebener Radweg entpflichtet.
Der neunte Schlag: Karolinenstraße - Baustellen und linke Radwege - nicht mein Ding.
Ein lehrreicher Schlag ins Wasser Baustellenbeschilderung Breite Straße - St.Pauli Fischmarkt Winter 2004/2005
Nochmals der Hinweis: würde ich alle erfolgreichen oder noch laufenden Eingaben und Anträge hier dokumentieren, käme ich nicht mehr zu weiteren Aktivitäten. Meine eigene Statistik sagt mir, daß aufgrund meiner Tätigkeit Schilder an einigen Hundert Kilometer Radwegen entweder abmontiert oder seltener (aber auch das gibt's) durch Bauarbeiten nachträglich besser begründet wurden. In letzterem Fall bin ich zwar oft nicht restlos glücklich (befriedigt wäre das falsche Wort, befriedet paßt besser). Aber meine Mitmenschen bewerten oft gerade diese "Erfolge" besonders hoch. Also gut - nenn' ich auch das Erfolg.
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Und zur Motivation weiterer Meckerer jetzt mal eine Riesensauerei aus Hamburg (Juni/Juli 2002);
eine noch größere Sauerei aus Hamburg (Januar 2004);
von einem Treffen auf der Fahrbahn der Behringstraße im September 2004;
von noch einem Treffen auf der Fahrbahn der Behringstraße im Oktober 2005;
von einem vorletzten Treffen auf der Fahrbahn der Behringstraße im Juli 2007 (das letzte Treffen wird hier - mangels Verwarnung - nicht mehr dokumentiert);
von einem Lkw-Parkplatz Radweg in der Werner-Siemens-Straße im Winter 2005;
und die Dokumentation "Hamburgs wahre Wahrzeichen" aus Waltershof - immer einen Sonntagsausflug wert;
Zum Geisterradeln auf einer Kreuzung mit Grünpfeilfalle verdammt? Hau weg den Unsinn!
Ein (aus Fußgängersicht) besonders freches Ergebnis von Meckerei gegen Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) kann ein unbrauchbarer neuer Radweg sein (hier Stresemannstraße, gebaut im Mai 2003: Gehweg in einigen Bereichen nur etwas über einen Meter breit);
Gemeinsame Geh- und Radwege (Z 240) auf abschüssiger Strecke - ein Graus aus Celle, Ehemalige B 191: Braunhirschstraße und Lüneburger Straße; kleine Vorortstraßen mit Z 240 verunziert sind einen Widerspruch wert.
Große Elbstraße - oder: der Niedergang einer ganzen Straße durch einen einzigen Radweg!
Celle Schuhstraße - oder: verkehrsberuhigter Bereich (Z 325/326) zu gefährlich für Radverkehr?
Wie ich es hasse, dieses "Radfahrer absteigen" an Baustellen (sinnlos, sinnloser, Beschilderung an Hamburger Baustelle).
Hier (in der Kaistraße in Hamburg-Altona) stand dieses Zeichen auf einem Gehweg, wo das Radfahren ohnehin verboten ist. Die richtige Mecker zu diesem Zusatzzeichen (mehr ist's ja nicht) hat es in Ingolstadt gegeben, wo dieses Schild jetzt wohl nicht mehr verwendet wird. Ich übe noch.
Der von mir angesprochene Aufsteller dieser Schilder meinte, er habe von der Stadt Hamburg den Auftrag bekommen, genau diese Schilder (nach Nr. der StVO benannt) zu kaufen und zu verwenden. Auf meine Nachfrage gab er zu, daß sich diese Anweisung auf eine andere Baustelle bezog. Den Unterschied zwischen der anderen Baustelle in einer Hauptverkehrstraße mit normalerweise getrenntem Geh- und Radweg und einer Baustelle quer über einen Gehweg in einer Tempo 30-Zone begriff er eher nicht. Er kannte die Bedeutung des blauen Schildes auch nicht. Einen Führerschein hatte er aber. Wer den so alles bekommt.
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Es geht natürlich auch ohne Widerspruch / Klage, wenn die Behörden dumm genug argumentieren (z.B. Benutzungspflicht wegen der Kinder, die ja schon nach § 2 Abs. 5 StVO abgehandelt werden - siehe z.B. Artikel in der Celleschen Zeitung vom 20.08.2003 "Radwege bald nur noch für Freiwillige?" und Kommentar "Koexistenz?" dazu).
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Und damit Ihr alle wißt, daß nicht Ihr alleine Alpapier vom Amt bekommt, hier ein kleiner Auszug aus einer Mail des Radfahrers Holger Opitz aus der Gemeinde Stuhr im Landkreis Diepholz in "de.rec.fahrrad" (ein ganz heißer Link, für dessen Inhalt ich nun wirklich keine Verantwortung übernehme, da sich da täglich was tut):
"...
Als Randnotiz möchte ich diesen Auszug aus einem Brief des Polizeihauptkommissars R. (Sachbearbeiter Verkehrssicherheit im Landkreis Diepholz) an die Gemeinde Stuhr zitieren:
"Nach der Auswertung [Anm.: der Unterlagen] ergibt sich für mich der Eindruck, dass Herr Opitz als Vertreter des ADFC dem Radverkehr eine Priorität einräumen möchte, die dieser nicht hat. Ein Verzicht auf Radwege und die grundsätzliche Nutzung der Fahrbahn für Radfahrer mag für geübte Radfahrer zur Selbstverwirklichung attraktiv sein; im Sinne eines möglichst hohen Maßes an Verkehrssicherheit ist er es sicherlich nicht."
--- Ende--
Nach Auswertung des Textes des Herrn Polizeihauptkommissar ergibt sich für mich der Eindruck, dass der Verkehrssachbearbeiter weder sattelfest in der StVO noch sattelfest in der Unfallforschung ist, wenn er die Radfahrer lieber auf ungeeignete linke Radwege schickt. Kann es sein, dass sich die Behörden allesamt gegen mich verbündet haben? Oder sind sie einfach alle nur ignorant?
..."
Einfache Antwort: die meisten dieser Typen wurden in den sechziger oder Anfang der siebiger Jahren ausgebildet, als man noch glaubte, jeder Mensch - außer vielleicht die ganz Bekloppten (Trinker usw.) würde im Jahr 2000 Auto fahren und die drei Bekloppten pro Dorf würde man einfach wegsperren. Ein Glück, daß es anders kam.
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Wichtig für effektives Meckern: welche Behörde ist anzufallen? Für Hamburg gibt die Antwort in den allermeisten Fällen die
Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts des Senats vom 05.01.1999 (Amtlicher Anzeiger 1999, S. 345; Fundstelle in BS 0-923)
mit späteren Änderungen. In wenigen Einzelfällen muß noch die
Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Wegegesetzes des Senats vom 16.10.1973 (Amtl. Anz. 1973, S. 1377; Fundstelle in BS 0-2136-1)
mit späteren Änderungen herangezogen werden.
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Einige Links "nach draußen"
Über den zu solchem Vorgehen beflügelnden Radwegehaß
Ein wenig zur seit dem 01.10.1998 gültigen Rechtslage
(ab dem 01.02.2001 in Tempo 30-Zonen weiter verbessert - s. § 45 Abs. 1c StVO)
Zu einigen Urteilen zur Benutzbarkeit bzw. Benutzungspflicht von bzw. für Radwege
http://radweg.mine.nu/, eine interessante Linksammlung zu vielerlei Radweg-Meckerei aus fast ganz Deutschland
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Diese Seite wurde erstellt am 03.05.2002
Sie wurde zuletzt aktualisiert am: 30.08.2014