Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres
Polizei Landeseinsatzdirektion / LED 413 Zentrale Straßenverkehrsbehörde

Hamburg, den 22.08.2003

Grünpfeilregelung Dradenauer Deichweg / Waltershofer Str.
- Ihre Mitteilung vom 23.07.03 -

Sehr geehrter Herr Bokelmann,

Ihre Mitteilung, in der Sie die Anbringung der Grünpfeile an der Einmündung Dradenauer Deichweg / Waltershofer Str. bemängeln, ist hier zuständigkeitshalber zur Prüfung eingegangen. Ihren Hinweisen wurde nachgegangen und ich möchte Sie nun über das Ergebnis informieren.

Der neue Hamburger Senat hatte in seiner Koalitionsvereinbarung die Einführung der Grünpfeilregelung an möglichst vielen signalgeregelten Kreuzungen und Einmündungen bestimmt. Seit Februar 2002 wurden die Grünpfeile flächendeckend im Stadtgebiet eingeführt.

Bei den Anordnungen sind die einschränkenden Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung und die Empfehlungen aus einer aktuellen Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen über den Einsatz von Grünpfeilen zu beachten. Vor Anordnung und Installierung der Grünpfeile wurde auch an diesem Knoten ein behördeninternes systematisiertes Prüfverfahren durchgeführt.

Sie bemängeln zum einen, dass Fahrzeuge (insbesondere Lkw) aus dem Dradenauer Deichweg bei Grünpfeilnutzung oftmals den weit von der Fahrbahn abgesetzten Radweg der Waltershofer Straße blockieren würden. Das PK 47 bestätigte mir auf Anfrage, dass sich aufgrund des Containerterminals Altenwerder der LKW-Anteil an diesem Knoten deutlich erhöht habe. Dies wirkt sich zum einen auf den Linksabbiegeverkehr aus dem Dradenauer Deichweg aus, was die Grünpfeilregelung ins Leere laufen lässt, weil Linksabbieger bei rot halten müssen. Zum anderen wurde aber in der Tat auch das von Ihnen beschriebene Szenario beobachtet, so dass von hier aus die Wegordnung des Grünpfeils veranlasst werden wird.

Mit Ihrer Kritik am Grünpfeil in der Waltershofer Str. weisen Sie zu recht auf die Bestimmungen der VwV-StVO hin (Zweirichtungsradweg). Dies ist bei der Prüfung übersehen worden. Auch die Wegordnung dieses Grünpfeils werde ich deshalb unverzüglich veranlassen.

Ihre Vorschläge im Hinblick auf den Radverkehr in der Einbahnstraße Altenwerder Kirchweg werden zuständigkeitshalber vom PK 47 geprüft werden.

Hochachtungsvoll

M.M.