Gewalt auf der Straße

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Was stellen Sie sich unter dieser Überschrift vor?
Mörder hinter Bäumen und Büschen?
Jugendliche Räuber mit Messer und 5 Säcken voll geklauter Handys?
Omas zermatschende Geländewagen?
Alles falsch - sehen Sie selbst!

Link nach unten: hier geht's zur richtig grausamen Wentorfer Straße in Hamburg-Bergedorf.

 

Eidelstedter Weg - Z 237 über Z 315 (Foto aus dem Juli 2002)

Eidelstedter Weg - Z 237 über Z 315: Gedankenlosigkeit oder Vorsatz? Auf jeden Fall ein Skandal.

Aber Protest hilft: siehe nur rund 3 Jahre jüngeres Bild aus dem August 2005! Da fehlt dann wenigstens das Zeichen 237.

 

Gazellenkamp - Parken am Radweg - auf dem Bürgersteig (Foto aus dem Juli 2002)

Gazellenkamp - Bügel an Bäumen neben dem Radweg - Alarmstufe Rot!.

Aber Protest hilft: nun fehlt wenigstens das Zeichen 237. Abschnittsweise wurde sogar ein Schutzstreifen abmarkiert.

 

Hammer Steindamm - Parken am Radweg - auf der Fahrbahn (Foto aus dem Juni 2002)

Hammer Steindamm - der benutzungspflichtige Radweg (Z 237) am zugeparkten Fahrbahnrand.
Wer genau hinsieht, erkennt, daß hier auch noch zeitweise zwischen den Bäumen geparkt wird.

 

Sievekingdamm - Rambo-Parken am Radweg - auf dem Bürgersteig (Foto aus dem Juni 2002)

Sievekingdamm - höchste Lebensgefahr beim Ausparken - Radweg als Rangierstreifen neben stark befahrener Fahrbahn.

 

Sievekingsallee - Rambo-Parken am Radweg - auf dem Bürgersteig (Foto aus dem Juni 2002)

Sievekingsallee - höchste Lebensgefahr durch unvorsichtig geöffnete Fahrertür
- Radweg zwischen Parkplatz und stark befahrener Fahrbahn.

 

Augustenburger Straße - Z 237 über Z 315 (Foto aus dem Juli 2002)

Augustenburger Straße - Z 237 über Z 315 bei einem 80 cm breiten Radweg; hau weg den Schrott.

 

Aber Protest hilft: siehe nur 6 Monate jüngeres Bild aus dem Januar 2003! Da ist dann wenigstens das Zeichen 237 gegen ein Z 239 (Gehweg) - Zusatzeichen "Radfahrer frei" ausgetauscht. Allerdings hängt inzwischen schon wieder ein Z 237 dort, weil die Räzeiten der Lichtsignalanlage am nachfolgenden Alsenplatz noch nicht für den Radverkehr auf der Fahrbahn umgeschaltet sind.

Zu dumm nur, daß der Erfolg von kurzer Dauer war! Hier eine Bilderfolge aus den Jahren 2005 / 2006

 

Augustenburger Straße - wieder Z 237 über Z 315 (Foto aus dem Oktober 2005)

Augustenburger Straße - wieder Z 237 über Z 315 (Foto aus dem Oktober 2005)

 

Augustenburger Straße - wieder Z 237 über Z 315 und (neu!) Radfahrer frei (Foto aus dem Mai 2006)

Augustenburger Straße - wieder Z 237 über Z 315 und (neu!) Radfahrer frei (Foto aus dem Mai 2006)

 

Augustenburger Straße - wieder Z 237 über Z 315 und (neu!) Radfahrer frei; Gehweg aber nur für einen Regenschirm breit genug (Foto aus dem Mai 2006)

Augustenburger Straße - wieder Z 237 über Z 315 und (neu!) Radfahrer frei; Gehweg aber nur für einen Regenschirm breit genug (Foto aus dem Mai 2006)

 

Sieht doch auf den ersten Blick ganz friedlich aus. Aber auf den zweiten nicht mehr!

Außer im vierten Bild ist immer das blau-weiße Zeichen 237 zu sehen, das Sinnbild für die Radwegebenutzungspflicht. Natürlich ist auch der Radweg im vierten Bild benutzungspflichtig. Und womit wird die Benutzungspflicht begründet? Mit der Sicherheit natürlich. Natürlich - so teilt mir die Polizei noch augenzwinkernd mit - habe niemand etwas dagegen, wenn wir auch den Gehweg mit benutzen. Doch einer hat was dagegen: ich. Machte ich bei dieser Schweinerei mit, würde ich die mir verhaßte Hackordnung auf der Straße (Dosentreiber bedroht Radfahrer bedroht Fußgänger) auch noch festigen - ohne mich.

z.B. Z 315 (Parken auf dem Gehweg)

An zig Stellen alleine in Hamburg wird das Parken neben benutzungspflichtigen Radwegen erlaubt (mit dem kleinen rechteckigen blau-weißen Zeichen 315) oder seit Jahren (Jahrzehnten?) unbeanstandet geduldet und ist oft auch die einzige Möglichkeit, den Schrott los zu werden. Eigentlich sollte § 14 StVO (Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen) Radfahrer vor Unfällen schützen. Aber daran glaubt doch - zu Recht - noch nicht einmal die Hamburger Innenbehörde. Würde sie in Ihrer Broschüre "Fahrrad fahren - aber sicher" sonst den richtigen Rat erteilen, zu geparkten Kfz einen Sicherheitsabstand von einem Meter zu halten?

Wörtlich heißt es da:

"Abstand halten

Fahren Radfahrer an parkenden Fahrzeugen entlang, sei es auf der Fahrbahn oder dem Radweg, sollten sie immer einen prüfenden Blick auf die Fahrzeuge richten. Es kann plötzlich eine Wagentür geöffnet werden, weil jemand aussteigen will. Es sollte immer ein Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten werden."
(Hervorhebung, d.h. Unterstreichen durch den Autor dieses Artikels)

In diesem Sinne äußert sich auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in der von der Bundesanstalt für Straßenwesen verteilten (und wohl auch gestalteten) Broschüre "Sicherheitsinfo Nr. 8 FAHRRADfahren"

Nur wie soll das gehen, wenn der gesamte Radweg in diesem Sicherheitsabstand liegt? Auf den Gehweg ausweichen? Hierzu ein Zitat aus dem Urteil des Oberlandesgerichtes Celle vom 21.03.2001 Az. 9 U 191/00:

"Die Klägerin kann sich im Übrigen nicht mit Erfolg darauf berufen, sie habe am äußersten rechten Fahrbahnrand des Radwegteils [mit ihrem Fahrrad] fahren dürfen ...", weil "... dabei Lenker und weitere Radteile bereits unerlaubt in den Gehwegteil hineinragten."

Oder das Urteil des OVG Hamburg vom 28. 3. 2000 - 3 Bf 215/98 (NZV 2001, 52 [53]):

"Außer Frage steht aber, dass das Abschleppen von Kraftfahrzeugen immer dann auch verhältnismäßig ist, wenn das verbotswidrige Abstellen zu Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer führt (vgl. BVerwG, BVerwGE Bd. 90, S. 189, 193). Eine solche Behinderung lag hier vor. Denn durch das Fahrzeug der Kl., das nach ihren Angaben in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht zum überwiegenden Teil auf dem Radweg abgestellt war, wurde der Radweg an dieser Stelle jedenfalls stark verengt und der Radverkehr im Ergebnis gezwungen, zur Vermeidung von Kollisionen mit dem abgestellten Kraftfahrzeug entweder auf die Fahrbahn oder auf den angrenzenden Gehweg auszuweichen (zur vollständigen Blockierung eines Radweges vgl. bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 28. 1. 1998 - 6 Bf 99/98). Die Benutzung der Fahrbahn einer - hier gegebenen - stark befahrenen Hauptverkehrsstraße würde die Radfahrer jedoch unnötigen Risiken und Erschwernissen aussetzen, zumal sich hier zwischen dem Radweg und der Fahrbahn noch ein Parkstreifen befindet. Ein Ausweichen auf den Gehweg könnte Fußgänger gefährden und wäre überdies verboten."
(Hervorhebung, d.h. Unterstreichen durch den Autor dieses Artikels)

Wenden wir diese Handlungsanweisungen doch einfach einmal auf die hier gezeigten benutzungspflichtigen(!) Radwege an. Wir folgern daraus, daß wir hier erstens absteigen und schieben müssen oder auf der Fahrbahn fahren dürfen und zweitens uns sofort beim zuständigen Polizeikommissariat beschweren dürfen. Und wo Parkplatzmangel herrscht, können wohl nur Poller endgültige Abhilfe schaffen.

Darum, liebe Mitradler, fordere ich Euch auf zum Schildersturm! Schreibt endlich Anträge auf Aufhebung der Benutzungspflicht und Abbau der Schilder. Vernichtet Parkplätze und Z 315 neben Radwegen. Fahrt wie der Blitz in diesen Schildawald. Ein Schreiben zu diesem Thema (die dort erwähnten Abschnitte sind auf dieser Seite nicht bebildert).

Keine Gnade den Schreibtischtätern in den Straßenverkehrsbehörden. Zerrt sie in Massen vor die Verwaltungsgerichte. Macht Sie so lächerlich, wie sie sind!

Und Protest hilft auch etwas.

Vergleichen Sie das sechste (& letzte) Bild oben (das mit dem Rand) vom Juli 2002 mit einem Bild der gleichen Stelle nur 6 Monate später (unten) (zum einfachen Vergleich nur das jeweilige Bild anklicken; der Browser springt dann auf das jeweils andere Bild und im Ergebnis zwischen den Bildern hin und her). Hier wurde der baulich angelegte Radweg einfach mit Zeichen 239 wieder als Teil des Gehweges ausgewiesen und das gesamte Gebilde zwischen Parkplätzen und den Häusern für die Radfahrer freigegeben. Theoretisch ist das nicht ganz unproblematisch, in der Praxis aber sehr gut brauchbar. Radfahrer nutzen jetzt die Mitte des freien Bürgersteigs, wenn sie denn auf dem Bürgersteig fahren wollen (was sie ja nicht müssen). Dafür müssen sie Schrittgeschwindigkeit fahren, was die Sache schon viel sicher als zuvor macht (wenn wengstens das endlich mal durchgesetzt wird). Diese Verbesserung wurde von Mathias K. aus Hamburg-Bahrenfeld angeregt.

 

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Jetzt wird richtig grausam!!! (Wentorfer Straße / B 207)

"FAHRRADFAHRERIN

Bein bei Unfall abgetrennt

Eine Fahrradfahrerin hat gestern bei einem schweren Verkehrsunfall in Bergedorf ihr rechtes Bein verloren. Zarata O. (49) war an der Wentorfer Straße/Ecke Gräpelweg unterwegs, als sie gegen eine geöffnete Autotür prallte. Die Auto-Fahrerin hatte vermutlich nicht in den Rückspiegel geschaut. Durch den Aufprall fiel die 49-Jährige auf die Fahrbahn. Ein Lastwagen überrollte sie und trennte ihr dabei den rechten Unterschenkel unterhalb des Knies ab. Eine Passantin und der 31 Jahre alte Lkw-Fahrer kamen mit einem Schock ins Krankenhaus.

Die Polizei weist noch einmal auf die Gefährdung gerade von Radfahrern im Verkehr hin. Polizeihauptmeister Jörg Kagens rät: Schauen Sie vorm Öffnen der Tür immer in den Rückspiegel, und vergessen Sie auch nicht den Schulterblick. Achten Sie beim Einparken auf Radfahrer, und parken Sie nicht auf Radwegen. Kontrollieren Sie, dass Ihr Fahrrad immer in einem verkehrssicheren Zustand ist. (bw)"

Aus dem Hamburger Abendblatt vom 27.10.2000

Es hätte natürlich auch leicht das Leben sein können, das da unter die Räder kommt. Aber das kann ja noch werden, Und hier Bilder aus der Wentorfer Straße (B 207) in Hamburg-Bergdorf - aber nur für starke Nerven. Was für ein Unsin die Polizei den Journalisten in die Feder diktierte, können Sie selbst sehen. Da sind die Baumumfahrungen und Parkplätze neben dem Radweg, welcher weit unter Mindestmaß schmal ist.

Und da sagt die Polizei jetzt zur Wentorfer Straße;
Mitteilung (vom 08.12.2006) an die Bezirksversammlung (Bergedorf) - Betreff: Radwegebenutzungspflicht - hier: Wentorfer Straße

 

Wentorfer Straße, Z 237 mißbraucht

 

Wentorfer Straße, Z 237 mißbraucht - schmal und buckelig bis zum Pedalaufsetzen

 

Wentorfer Straße, Z 237 mißbraucht - schmal und buckelig bis zum Pedalaufsetzen

 

Wentorfer Straße, Z 237 über Z 315

 

Wentorfer Straße, Z 237 über Z 315

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Erstellt am 10.07.2002
Aktualisiert am 14.01.2007