Im Dezember 2005 stellte ich ganz harmlos einen Antrag, mit dem ich erreichen wollte, wenigstens im befahrbahren Bereich zu dürfen, was Kinder auf ihren Kinderrädern dort ganz natürlich und unverbietbar spielerisch auf der ganzen Breite dürfen - Radfahren (bei Kindern heißt das noch Spielen) gegen die Einbahnstraßenrichtung in der Schuhstraße in einem verkehrsbruhigten Bereich.
Und nun bekam ich die Ablehnung. Es sei zu gefährlich!!!! (Hallo, huhu! Liebe Stadt, das ist VERKEHRSBERUHIGT!!!)
Dazu die Klage:
Klage vom 19.04.2006 (Az. 2 A 425/06)
und die Antwort darauf:
Stellungnahme der Stadt vom 27.06.2006
Darauf
meine Antwort vom 15.07.2006 (Az. 2 A 425/06)
Letzte
Stellungnahme der Stadt vom 30.08.2006
Termin für die mündliche Verhandlung: Donnerstag 07.06.2007, 10.30 Uhr im Sitzungssaal I des VG Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg
Hintergrund: die Schuhstraße war lange in einer Fußgängerzone. Der Radverkehr war freigegeben. Um die Innenstadt zu beleben, wurde ein Innenstadtring eingerichtet (nur Fahrt gegen Uhrzeigersinn - vgl. die Broschüre "Das neue Verkehrskonzept für die Celler Innenstadt", herausgegeben von der Stadt Celle zum Bürgerentscheid am 25.04.2004 - pdf, 2,7 MB - Speziell: Das Kapitel Schuhstraße). Dazu wurde die Schuhstraße geöffnet - als verkehrsberuhigter Bereich (eine Frechheit sondergleichen, da dort tagsüber nun nix mehr verkehrsberuhigt ist, solange die Geschäfte noch offen haben) und Einbahnstraße mit Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung. Den Zustand Mitte September 2005 zeigen die Bilder (vom 16.09.2005 - noch mit Freigabe):
|
Im Herbst 2005 hat man die Freigabe in Gegenrichtung für Radverkehr in der Schuhstraße aufgehoben. Die Zusatzschilder zur Freigabe wurden dazu entfernt. Ich habe mich danach nicht mehr zurecht gefunden. Das sollen sie nun mal dem Gericht erklären. Immerhin haben die Bediensteten der Stadt erkannt, daß der Lkw-Verkehr der Störer ist. Warum läßt man den dann dort durch??? Warum dürfen Lkw-Fahrer Kinder in die Fahrgasse walzen, die in Gegenrichtung unterwegs sind???
Inzwischen durfte ich lernen, daß verkehrsberuhigten Bereichen die Einbahnstraßenregelung fremd ist, weil diese nur für Fahrbahnen gilt, die in verkehrsberuhigten Bereich nicht vorkommen. Dort gibt es zwar sog. befahrbahre Bereiche aber keine Fahrbahnen. Klingt gut, weil Einbahnstraßen oft zu viel schnellerem Fahren verführen. Es kommt ja nix entgegen.
... d.h. der Straße, die zum Radfahren so toll geeignet sein soll
(daß dies nicht stimmt, gibt die Stadt allerdings inzwischen selbst kleinlaut zu -
siehe Stellungnahme der Stadt Celle vom 30.08.2006).
|
März 2007: und weg ist das "Radfahrer frei"!
Aber nun das
Urteil des VG Lüneburg vom 07.06.2007 - 2 A 425/06 (Kopie)
Und jetzt die Stadt in der CZ vom 15.06.2007 zu genau diesem Problem (Artikel "Radfahrer sind oft benachteiligt" (pdf, 2 MB) - Ausschnitt)
Die Seite wurde am 22.03.2006 erstellt.
Sie wurde zuletzt aktualisiert am 28.06.2007.